Finanzierungsmöglichkeiten
1. Private Krankenkassen
Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse, um die entsprechenden Bestimmungen zu erfahren und um sich die Antragsformulare schicken zu lassen.
2. Zusatzkrankenversicherungen für Heilpraktiker und Psychotherapie
3. Durch das zuständige Jugendamt (KJHG)
Die Kosten werden übernommen wenn:
- das Kind oder der/die Jugendliche eine psychotherapeutische Behandlung benötigt, die von den Krankenkassen nicht getragen wird
- eine Elternberatung, Familientherapie oder Förderung bei Schulschwierigkeiten indiziert ist
4. Gesetzliche Krankenkassen
Psychotherapeuten/-innen, die kassenabrechnungsberechtigt sind und zudem eine psychotraumatologische Therapiespezialisierung aufweisen, reichen bei weitem nicht
aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken. Die Folge sind sehr lange Wartezeiten. Wenn Sie sich in der beschriebenen Lage befinden, gibt es die Möglichkeit der Finanzierung über eine
Kostenerstattung.
- Sollten Sie keinen freien Therapieplatz bei einem/einer kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten/-in in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer
Entfernung finden, so ist Ihre Krankenkasse verpflichtet (SGB 5 § 13, Abs. 3), Ihnen Psychotherapie bei einem/einer Psychotherapeuten/-in, auch wenn diese/r keine Kassenzulassung hat, zu
ermöglichen.
- Vor Beginn der Behandlung müssen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Legen Sie diesem Antrag Notizen über Datum, Uhrzeit und
Ergebnis der Telefonate mit Vertragspsychotherapeuten/-innen bei. Damit können Sie beweisen, dass Sie keine/n kassenabrechnungsberechtigte/n Psychotherapeuten/-in finden konnten, der/die Ihnen eine
zumutbare Wartezeit anbieten kann und / oder sich in angemessener Entfernung befindet.
- Die Krankenkassen verhalten sich gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren sehr ablehnend und werden Ihnen Therapeutenlisten geben oder Therapieplatz-
Vermittlungsstellen nennen. Der Antrag hat wirklich nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie tatsächlich keinen Therapieplatz finden und das auch nachweisen können!
- Sollte dem Antrag stattgegeben werden, bekommen Sie die Rechnung von Ihrem/Ihrer Psychotherapeuten/-in, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die
Krankenkasse erstattet den Betrag entweder ganz oder teilweise.
5. Berufsgenossenschaften
6. Privatzahlung
Mein Stundensatz(45min) beträgt z.Zt. 80 Euro.
Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten haben können Sie sich jederzeit per E-Mail oder telephonisch an mich wenden.